Impressum & Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Boomerang Reisen - Pacific Tours AG
Reise- und Vertragsbedingungen Boomerang Reisen Schweiz
Wir freuen uns, dass Sie sich für
eine Reise mit Boomerang Reisen entschieden haben und danken Ihnen für
Ihr Vertrauen.
Mit der Buchung werden folgende
Bedingungen akzeptiert und sind Bestand- teil des Buchungsvertrages zwischen dem Reiseteilnehmer
und dem Reisever- anstalter
Boomerang Reisen, nachstehend RV genannt, der auch Dienste Dritter für verschiedene Leitungen in Anspruch nimmt.
1. Buchung und Abschluss des Reisevertrags
1.1
Die Anmeldung kann bei Ihrem
Reisebüro oder direkt
beim Reiseveranstalter
Boomerang Reisen (RV) erfolgen. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem RV den Abschluss eines Reisevertrags
verbindlich an.
1.2
Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Sie schliesst alle Reisenden ein, für welche eine Buchung
gemacht wurde und ist verbindlich. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden,
so haben Sie gleichermassen
für
deren
Vertragspflichten einzustehen.
1.3
Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter mit Zusen- dung der Reisebestätigung zustande. Enthält die
Reisebestätigung für den Reisenden unzumutbare Abweichungen, so ist der Reisende berechtigt, innerhalb von 7 Tagen eine schriftliche Nichtannahme zu
erklären. Erfolgt diese nicht, so wird die Reisebestätigung verbindlich.
2.
Preise und Zahlung
2.1
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung
von ca. 20 %, jedoch mind.
CHF
600.- pro Person fällig. Alle Preise sind in CHF und können ohne Vor- anzeige geändert
werden.
2.2
Die Rechnung ist bar
oder mit Einzahlungsschein zu bezahlen. Ihre Zahlung muss bis spätestens 30
Tage vor Abreise auf unserem Konto vollumfänglich gutgeschrieben
sein.
Kurzfristige Buchungen und Aktionen müssen sofort bei
Buchung bezahlt werden.
2.3
Falls Sie nur die
Landleistung ohne internationalen Flug bei uns buchen, so wird eine Gebühr von CHF 60.- pro Person, max. CHF 120.- pro Auftrag in Rechnung gestellt.
Ihre Buchungsstelle kann nebst den im Programm ausge- schriebenen Preisen
zusätzlich Kostenanteile für die Reservation und Bear- beitung erheben, insbesondere bei Offertenerstellung.
(Empfehlung des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes).
2.4
Boomerang Reisen
ist Mitglied im Garantiefonds der Schweizer Reisebran- che sowie im Schweizerischen
Reisebüro-Verband (SRV).
3.
Leistungen
3.1
Für die
Reiseleistungen sind grundsätzlich der Leistungsbeschrieb im Kata- log sowie die diesbezüglichen Angaben in der
Reisebestätigung maßgeb- lich. Der RV behält
sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu
erklären, über die der Reisende selbstverständlich umgehend informiert wird.
3.2
Zusätzliche Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistun- gen erweitern, sind vom RV ausdrücklich zu bestätigen. Leistungen, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden, können nicht
erstattet werden.
4.
Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder
Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbar- ten Inhalt des
Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom RV wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2
Der Reiseveranstalter
behält sich das Recht vor, Fluggesellschaften, Beher- bergungsbetriebe in derselben Kategorie oder
Rundreiserouten zu ändern, falls dies aus operationellen und organisatorischen Gründen
nötig sein sollte.
4.3
Der RV ist
verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abwei- chungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.4
Boomerang Reisen
behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für be- stimmte Leistungen wie Hafen-oder Flughafentaxen/-gebühren
entspre- chend zu ändern. Erhöhen
sich die bei Abschluss des Reisevertrages beste- henden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis erhöht werden.
4.5
Gemäss dem neuen Pauschalreisegesetz müssen Flughafentaxen/-gebüh-
ren, Sicherheitstaxen und Treibstoffzuschläge
im Pauschalpreis inbegriffen sein. Da diese Taxen und Zuschläge ändern können, sind Abweichungen leider möglich. Entsprechende
Änderungen und Preiserhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Bei einer allfälligen
Preiserhöhung von mehr als 10 % vom Arrangementpreis
haben
Sie
das
Recht,
innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, gegen volle Rückvergütung Ihrer Zahlung kostenlos vom Vertrag
zurückzutreten.
2.
Rücktritt durch den Kunden und Umbuchungen
2.1
Der Kunde kann
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maß- geblich ist der
Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim RV. Tritt der Kunde vom
Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der RV Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwen- dungen verlangen.
Für die Annullierung gelten die
nachstehenden Prozentsätze des vereinbar- ten Reisepreises:
Bis 31
Tage vor
Reiseantritt: 30
% 30-15
Tage vor Reiseantritt: 40 %
14-8 Tage vor Reiseantritt: 60 %
7-1
Tage vor Reiseantritt: 90 %
Am Abreisetag und
bei Nichtantritt: 100 %
Als Annullierungsdatum gilt der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei Boomerang Reisen Annullierungsschutz-/Reservations-/Bearbeitungsge-
bühren sind geschuldet, unabhängig von einem Vertragsrücktritt. Zu
den obigen Kosten kommen jeweils noch
Gebühren für Kommunikation und Be- arbeitung dazu.
2.2
Umbuchung und
Änderungen durch den Reisenden: Bei Änderungen (Na- mensänderungen, Änderung des Reisedatums, Umbuchung der
Unterkunft etc.) oder Annullierung
erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Person, jedoch maximal CHF 240.- pro Auftrag. Hinzukommen
noch eventuelle
Telefon- und Mailspesen. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss
Ziff. 5.1.
2.3
Werden Leistungen
ersatzlos gestrichen, werden die Annullationskosten nach Ziffer 5.1 berechnet. Für Kreuzfahrten,
Flugsafaris, Spezialreisen, Aktionen, Flugtickets und einzelne Resorts
gelten teilweise besondere Annullierungsbedingungen. Bitte beachten Sie dazu die jeweilige Aus- schreibung
bei den Produkten und unsere schriftliche Reisebestätigung. Bei Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch der Reise erfolgt keine Rückvergü-
tung. Rückerstattungen von nicht
benützten Leistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
2.4 Es gelten gesonderte Annullationsbedingungen für:
Namibia/Südafrika/Südamerika:
Bis 21 Tage
vor Reiseantritt: 55 %, 20-14 Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 13 Tage vor Reiseantritt: 90 %,
ab 7
Tage vor
Reiseantritt lt.
AGB Australien/Neuseeland:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30 %,
29-15 Tage vor Reiseantritt: 50 %,
14-8 Tage vor
Reiseantritt: 80
%, ab
7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB
Cook Inseln/Französisch Polynesien:
Bis 31
Tage vor
Reiseantritt: 30
%, 30-16 Tage vor
Reiseantritt: 65
%, 15-8 Tage vor Reiseantritt: 80 %,
ab 7
Tage vor
Reiseantritt lt.
AGB
Fiji:
Bis 31 Tage
vor Reiseantritt: 30 %, 30-15 Tage vor Reiseantritt: 55 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt: 90 %,
ab 7
Tage vor
Reiseantritt lt.
AGB Kenia/Tansania/Uganda:
Bis 32 Tage vor Reiseantritt: 30 %,
31-16 Tage vor Reiseantritt: 55 %, ab 15 Tage vor Reiseantritt: 90 %,
ab 7
Tage vor
Reiseantritt lt.
AGB
Papua Neuguinea:
Bis 46 Tage vor Reiseantritt: 30 %,
45-31 Tage vor Reiseantritt: 55 %, 30-16 Tage vor Reiseantritt: 80 % ab 15 Tage vor Reiseantritt:
90 % ab 7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB
Ostkanada und die Atlantikprovinzen:
Für alle Unterkünfte gilt: Bis 8 Tage
vor Reiseantritt lt. AGB, ab 7 Tage vor Reiseantritt: lt.
AGB, mindestens jedoch eine Nacht. Für Fährüberfahrten
gelten die
Annullationsbedingungen lt.
AGB, mind. jedoch CAD/USD 45,- pro Überfahrt.
USA mit Alaska:
Bis 45
Tage vor
Reiseantritt: 30
%, 44-31 Tage vor
Reiseantritt: 65
%, ab
30 Tage vor
Reiseantritt: 90
%, ab
7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB
Botswana:
Bis 91
Tage vor
Reiseantritt: 30
%, 90-46 Tage vor
Reiseantritt: 55
%, ab
45 Tage vor
Reiseantritt: 90
%, ab
7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB
Stopover:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30 %,
29-25 Tage vor Reiseantritt: 40 %, 24-20 Tage vor Reiseantritt: 55 %, 19-14
Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 13 Tage vor
Reiseantritt: 90
%, ab
7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB
Camper Nordamerika (USA & Kanada):
Bis 21 Tage
vor Reiseantritt: 55 %, 20-14 Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 13 Tage vor Reiseantritt: 90 %,
ab 7
Tage vor
Reiseantritt lt.
AGB
1.
Rücktritt und Kündigung durch den RV
Der RV kann in folgenden Fällen vor
Antritt der Reise vom Reisevertrag zurück- treten oder diesen nach Antritt der Reise kündigen:
1.1
Ohne Einhaltung einer
Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Ermahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig
verhält. Der RV behält jedoch den Anspruch
auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten durch den Rücktransport trägt der Reisende selbst.
1.2
Bis 2 Wochen vor
Reisebeginn: Wenn die ausgeschriebene Mindestteilneh- merzahl nicht erreicht
wird und wenn in der Reiseausschreibung für die ent- sprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden ist. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, Sie über die Gründe für die Nichtdurch- führung der Reise in Kenntnis zu setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten. Sie erhalten für diese entsprechende Reise den einbezahlten Reisepreis abzüglich allfälliger Kommunikations-kosten und Buchungsgebühren umgehend
zurück.
1.3
Bis 4 Wochen vor
Reiseantritt: Wenn die Durchführung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für
den
RV
deshalb
nicht
zumutbar
ist,
weil
das
Bu- chungsaufkommen
für die Reise so gering ist, dass die Kosten für den RV im Falle einer Durchführung der Reise wirtschaftlich nicht
zu rechtfertigen sind. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den einbezahlten
Reisepreis abzüglich allfälliger Kommunikationskosten und Buchungsgebührenunverzüglich zurück.
1.4
Boomerang
Reisen behält sich das Recht vor, Reisen aus weiteren zwingenden Gründen zu annullieren. Generell werden wir bemüht sein,
Ihnen eine Ersatz- lösung anzubieten.
Entsprechende Preisanpassungen werden
wir in
solchen Fällen weiterbelasten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
2.
Versicherungen
Sollten Sie nicht schon über eine
ausreichende Reiseversicherung verfügen, so empfehlen wir Ihnen unbedingt den
Abschluss der
umfassenden Allianz Rei- seversicherung „Secure Trip Premium“, welche bei
Buchung durch uns abge- schlossen wird. Des Weiteren sollten Sie über eine ausreichende
Reisekranken-/ Reiseunfallversicherung sowie Reisegepäckversicherung verfügen. Auch diese können Sie bei
uns oder Ihrer Buchungsstelle abschliessen. Bitte beachten Sie dazu unsere
entsprechenden Unterlagen.
3.
Haftung
3.1
Der RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
•
die gewissenhafte Reisevorbereitung
•
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
•
die
Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
•
die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleis- tungen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
3.2
Der Reiseveranstalter haftet nicht, wenn die Reise durch höhere Gewalt,
Naturkatastrophen, Flugzeugabstürze,
Fluglinienkonkurse oder Terroran- schläge verzögert wird, nicht mehr durchführbar
oder
nur
noch
bedingt durchführbar ist.
3.3
Die Angaben im Katalog sind ohne Gewähr und Boomerang Reisen behält sich ausdrücklich
Leistungsänderungen aus besonderem Anlass vor.
4.
Beschränkung der Haftung
4.1
Die Haftung von
Boomerang Reisen ist ausgeschlossen oder beschränkt, so- weit aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf Grundgesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leis- tungen anzuwenden sind,
dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
4.2
Bei ausdrücklich im
Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Er- klärungen als vermittelt
bezeichneten Fremdleistungen ist die vertragliche Haftung ausgeschlossen,
soweit
nicht
Vorsatz
oder
grobe
Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus einem Reisevermittlervertrag
betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit
zum Abschluss einer Versicherung besteht oder
zugesicherte Eigenschaften fehlen. Sofern eine Vermittlung erfolgt ist, wird
daher nur die Haftung für die Vermittlung übernommen, nicht jedoch für die vermittelten
Leistungen selbst.
4.3
Ein
Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit be- schränkt, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder
auf Grund ge- setzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringen- den Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschrän- kungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Vorausset- zungen ausgeschlossen ist.
4.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtfüh-
rers
zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrs- gesetzes in Verbindung mit den
Internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der
Montrealer Vereinbarung, soweit die
Ab- kommen jeweils Anwendung finden.
Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von
Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen
Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden
Bestimmungen.
1.1
Bei der Haftung des Veranstalters sind stets die landestypischen Verhält- nisse in den Zielgebieten, etwa der Transportmittel, zu berücksichtigen. Die Haftung von Boomerang Reisen ist auf den
unmittelbaren Schaden be- schränkt, der einen Minderwert gegenüber der vereinbarten Leistungen darstellt. Eine weitergehende Haftung, wie z. B. für entgangene Ferientage, ist ausgeschlossen.
2.
Gesetzliche Bestimmungen
Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere die Vorschrif- ten des Bundesgesetzes über Pauschalreisen.
3.
Reisegarantie
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am
Garantiefonds der Schweizer Reisebran- che
und garantiert Ihnen die
Sicherstellung Ihrer im Zusammenhand mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise.
Detail- lierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer
Buchungsstelle oder unter www.garantie- fonds.ch.
4.
Reisebedingungen der im Katalog genannten Veranstalter
Die firmenspezifischen
Reisebedingungen der im Katalog vertretenen Veranstal- ter ergänzen die hier
aufgeführten Reisevereinbarungen. Sollten solche fehlen bzw. vom RV dem Kunden
nicht zur Kenntnis gebracht werden, gelten die Reise- vereinbarungen dieses Katalogs.
5.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- und Gesundheitsvorschriften
Der
Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- und
Gesundheitsvorschriften)
selbst verantwortlich. Alle Reisenden verpflichten sich, einen den Visa-Vorschrif-
ten entsprechenden, gültigen Reisepass zu besitzen und ausreichend gegen Krankheit, Unfall und Haftpflichtansprüchen versichert zu
sein.
Gegen Boomerang Reisen und deren Leistungsträger können keine Ansprüche gestellt werden, die
aus der
Nichtbeachtung der
voranstehenden Bestimmun- gen herrühren. Betreffend den
Visa-Vorschriften wenden Sie sich an Ihre Bu- chungsstelle oder die
zuständige Botschaft/ Konsulat.
6.
Außergewöhnliche Umstände
Bei schlechtem Wetter- und/oder Straßenbedingungen behält sich der RV
das Recht vor, den Tourenverlauf
kurzfristig zu verändern oder andere, als im Pro- gramm
genannte Fahrzeuge einzusetzen. Der RV haftet nicht für zusätzliche Kos- ten, die den
Reisenden durch die genannten Umstände entstehen.
7.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Un- wirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur
Folge.
8.
Reisedokumente/Beanstandungen
Kontrollieren Sie Ihre
Reisedokumente sorgfältig und melden Sie allfällige Un- klarheiten sofort Ihrer
Buchungsstelle. Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, müssen Sie
sofort an Ort und Stelle für Abhilfe besorgt sein. Erfolgt diese nicht oder nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit innert nützlicher
Frist, müssen Sie sich Ihre Beanstandungen unbedingt von der Lokalvertretung/
Leistungsträger schriftlich bestätigen lassen. Falls dies nicht möglich sein
sollte, müssen Sie sich unverzüglich
(z. B. per E-mail
etc.) an Boomerang Reisen oder Ihre Buchungsstelle in der Schweiz
wenden.
9.
Datenschutz
Seit dem 01.09.2023 gilt das
nDSG (neues Datenschutzgesetz). Die
ausführ- lichen Informationen sind unter https://boomerang-reisen.ch/datenschutz
(unterhalb des deutschen Datenschutzhinweises) zu finden.
Allfällige Ersatzansprüche sind
Boomerang Reisen innerhalb 4 Wochen nach Be- endigung Ihrer Reise zusammen mit
der Reklamationsbestätigung zu unterbrei- ten. Diese Reise- und Vertragsbedingungen sind gültig bis
Widerruf. Preis- und Programmänderungen bleiben
vorbehalten.
Gerichtsstand ist Zürich.
Veranstalter: Boomerang Reisen, Zürich (Schweiz)