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Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Boomerang Reisen - Pacific Tours AG


Reise- und Vertragsbedingungen Boomerang Reisen Schweiz

Wir freuen uns, dass Sie sich für

eine Reise mit Boomerang Reisen entschieden haben und danken Ihnen für

Ihr Vertrauen.

 

Mit der Buchung werden folgende

Bedingungen akzeptiert und sind Bestand- teil des Buchungsvertrages zwischen dem Reiseteilnehmer

und dem Reisever- anstalter

Boomerang Reisen, nachstehend RV genannt, der auch Dienste Dritter für verschiedene Leitungen in Anspruch nimmt.

 

1.  Buchung und Abschluss des Reisevertrags

1.1     

Die Anmeldung kann bei Ihrem

Reisebüro oder direkt

beim Reiseveranstalter

Boomerang Reisen (RV) erfolgen. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem RV den Abschluss eines Reisevertrags

verbindlich an.

1.2    

Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Sie schliesst alle Reisenden ein, für welche eine Buchung

gemacht wurde und ist verbindlich. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden,

so haben Sie gleichermassen

für

deren

Vertragspflichten einzustehen.

1.3    

Der Vertrag

kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter mit Zusen- dung der Reisebestätigung zustande. Enthält die

Reisebestätigung für den Reisenden unzumutbare Abweichungen, so ist der Reisende berechtigt, innerhalb von 7 Tagen eine schriftliche Nichtannahme zu

erklären. Erfolgt diese nicht, so wird die Reisebestätigung verbindlich.

 

2.  

Preise und Zahlung

2.1    

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung

von ca. 20 %, jedoch mind.

CHF

600.- pro Person fällig. Alle Preise sind in CHF und können ohne Vor- anzeige geändert

werden.

2.2     

Die Rechnung ist bar

oder mit Einzahlungsschein zu bezahlen. Ihre Zahlung muss bis spätestens 30

Tage vor Abreise auf unserem Konto vollumfänglich gutgeschrieben

sein.

Kurzfristige Buchungen und Aktionen müssen sofort bei

Buchung bezahlt werden.

2.3     

Falls Sie nur die

Landleistung ohne internationalen Flug bei uns buchen, so wird eine Gebühr von CHF 60.- pro Person, max. CHF 120.- pro Auftrag in Rechnung gestellt.

Ihre Buchungsstelle kann nebst den im Programm ausge- schriebenen Preisen

zusätzlich Kostenanteile für die Reservation und Bear- beitung erheben, insbesondere bei Offertenerstellung.

(Empfehlung des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes).

2.4     

Boomerang Reisen

ist Mitglied im Garantiefonds der Schweizer Reisebran- che sowie im Schweizerischen

Reisebüro-Verband (SRV).

 

3.  

Leistungen

3.1    

Für die

Reiseleistungen sind grundsätzlich der Leistungsbeschrieb im Kata- log sowie die diesbezüglichen Angaben in der

Reisebestätigung maßgeb- lich. Der RV behält

sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss

eine Änderung der Prospektangaben zu

erklären, über die der Reisende selbstverständlich umgehend informiert wird.

3.2     

Zusätzliche Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistun- gen erweitern, sind vom RV ausdrücklich zu bestätigen. Leistungen, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden, können nicht

erstattet werden.

 

4.  

Leistungs- und Preisänderungen

4.1    

Änderungen oder

Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbar- ten Inhalt des

Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom RV wider Treu und Glauben herbeigeführt

wurden, sind gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2     

Der Reiseveranstalter

behält sich das Recht vor, Fluggesellschaften, Beher- bergungsbetriebe in derselben Kategorie oder

Rundreiserouten zu ändern, falls dies aus operationellen und organisatorischen Gründen

nötig sein sollte.

4.3     

Der RV ist

verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abwei- chungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.4     

Boomerang Reisen

behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der

Abgaben für be- stimmte Leistungen wie Hafen-oder Flughafentaxen/-gebühren

entspre- chend zu ändern. Erhöhen

sich die bei Abschluss des Reisevertrages beste- henden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis erhöht werden.

4.5     

Gemäss dem neuen Pauschalreisegesetz müssen Flughafentaxen/-gebüh-

ren, Sicherheitstaxen und Treibstoffzuschläge

im Pauschalpreis inbegriffen sein. Da diese Taxen und Zuschläge ändern können, sind Abweichungen leider möglich. Entsprechende

Änderungen und Preiserhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.



Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Bei einer allfälligen

Preiserhöhung von mehr als 10 % vom Arrangementpreis

haben

Sie

das

Recht,

innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, gegen volle Rückvergütung Ihrer Zahlung kostenlos vom Vertrag

zurückzutreten.

 

2.  

Rücktritt durch den Kunden und Umbuchungen

2.1    

Der Kunde kann

jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maß- geblich ist der

Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim RV. Tritt der Kunde vom

Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der RV Ersatz für

die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwen- dungen verlangen.

Für die Annullierung gelten die

nachstehenden Prozentsätze des vereinbar- ten Reisepreises:

Bis 31

Tage vor

Reiseantritt: 30

% 30-15

Tage vor Reiseantritt: 40 %

14-8 Tage vor Reiseantritt: 60 %

7-1

Tage vor Reiseantritt: 90 %

Am Abreisetag und

bei Nichtantritt: 100 %

Als Annullierungsdatum gilt der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei Boomerang Reisen Annullierungsschutz-/Reservations-/Bearbeitungsge-

bühren sind geschuldet, unabhängig von einem Vertragsrücktritt. Zu

den obigen Kosten kommen jeweils noch

Gebühren für Kommunikation und Be- arbeitung dazu.

2.2     

Umbuchung und

Änderungen durch den Reisenden: Bei Änderungen (Na- mensänderungen, Änderung des Reisedatums, Umbuchung der

Unterkunft etc.) oder Annullierung

erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Person, jedoch maximal CHF 240.- pro Auftrag. Hinzukommen

noch eventuelle

Telefon- und Mailspesen. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss

Ziff. 5.1.

2.3     

Werden Leistungen

ersatzlos gestrichen, werden die Annullationskosten nach Ziffer 5.1 berechnet. Für Kreuzfahrten,

Flugsafaris, Spezialreisen, Aktionen, Flugtickets und einzelne Resorts

gelten teilweise besondere Annullierungsbedingungen. Bitte beachten Sie dazu die jeweilige Aus- schreibung

bei den Produkten und unsere schriftliche Reisebestätigung. Bei Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch der Reise erfolgt keine Rückvergü-

tung. Rückerstattungen von nicht

benützten Leistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

2.4     Es gelten gesonderte Annullationsbedingungen für:

Namibia/Südafrika/Südamerika:

Bis 21 Tage

vor Reiseantritt: 55 %, 20-14 Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 13 Tage vor Reiseantritt: 90 %,

ab 7

Tage vor

Reiseantritt lt.

AGB Australien/Neuseeland:

Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30 %,

29-15 Tage vor Reiseantritt: 50 %,

14-8 Tage vor

Reiseantritt: 80

%, ab

7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB

Cook Inseln/Französisch Polynesien:

Bis 31

Tage vor

Reiseantritt: 30

%, 30-16 Tage vor

Reiseantritt: 65

%, 15-8 Tage vor Reiseantritt: 80 %,

ab 7

Tage vor

Reiseantritt lt.

AGB

Fiji:

Bis 31 Tage

vor Reiseantritt: 30 %, 30-15 Tage vor Reiseantritt: 55 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt: 90 %,

ab 7

Tage vor

Reiseantritt lt.

AGB Kenia/Tansania/Uganda:

Bis 32 Tage vor Reiseantritt: 30 %,

31-16 Tage vor Reiseantritt: 55 %, ab 15 Tage vor Reiseantritt: 90 %,

ab 7

Tage vor

Reiseantritt lt.

AGB

Papua Neuguinea:

Bis 46 Tage vor Reiseantritt: 30 %,

45-31 Tage vor Reiseantritt: 55 %, 30-16 Tage vor Reiseantritt: 80 % ab 15 Tage vor Reiseantritt:

90 % ab 7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB

Ostkanada und die Atlantikprovinzen:

Für alle Unterkünfte gilt: Bis 8 Tage

vor Reiseantritt lt. AGB, ab 7 Tage vor Reiseantritt: lt.

AGB, mindestens jedoch eine Nacht. Für Fährüberfahrten

gelten die

Annullationsbedingungen lt.

AGB, mind. jedoch CAD/USD 45,- pro Überfahrt.

USA mit Alaska:

Bis 45

Tage vor

Reiseantritt: 30

%, 44-31 Tage vor

Reiseantritt: 65

%, ab

30 Tage vor

Reiseantritt: 90

%, ab

7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB

Botswana:

Bis 91

Tage vor

Reiseantritt: 30

%, 90-46 Tage vor

Reiseantritt: 55

%, ab

45 Tage vor

Reiseantritt: 90

%, ab

7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB

Stopover:

Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30 %,

29-25 Tage vor Reiseantritt: 40 %, 24-20 Tage vor Reiseantritt: 55 %, 19-14

Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 13 Tage vor

Reiseantritt: 90

%, ab

7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB



Camper Nordamerika (USA & Kanada):

Bis 21 Tage

vor Reiseantritt: 55 %, 20-14 Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 13 Tage vor Reiseantritt: 90 %,

ab 7

Tage vor

Reiseantritt lt.

AGB

 

1.  

Rücktritt und Kündigung durch den RV

Der RV kann in folgenden Fällen vor

Antritt der Reise vom Reisevertrag zurück- treten oder diesen nach Antritt der Reise kündigen:

1.1    

Ohne Einhaltung einer

Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Ermahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig

verhält. Der RV behält jedoch den Anspruch

auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten durch den Rücktransport trägt der Reisende selbst.

1.2     

Bis 2 Wochen vor

Reisebeginn: Wenn die ausgeschriebene Mindestteilneh- merzahl nicht erreicht

wird und wenn in der Reiseausschreibung für die ent- sprechende Reise auf eine

Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden ist. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, Sie über die Gründe für die Nichtdurch- führung der Reise in Kenntnis zu setzen und Ihnen die

Rücktrittserklärung unverzüglich

zuzuleiten. Sie erhalten für diese entsprechende Reise den einbezahlten Reisepreis abzüglich allfälliger Kommunikations-kosten und Buchungsgebühren umgehend

zurück.

1.3     

Bis 4 Wochen vor

Reiseantritt: Wenn die Durchführung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten

für

den

RV

deshalb

nicht

zumutbar

ist,

weil

das

Bu- chungsaufkommen

für die Reise so gering ist, dass die Kosten für den RV im Falle einer Durchführung der Reise wirtschaftlich nicht

zu rechtfertigen sind. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den einbezahlten

Reisepreis abzüglich allfälliger Kommunikationskosten und Buchungsgebührenunverzüglich zurück.

1.4     

Boomerang

Reisen behält sich das Recht vor, Reisen aus weiteren zwingenden Gründen zu annullieren. Generell werden wir bemüht sein,

Ihnen eine Ersatz- lösung anzubieten.

Entsprechende Preisanpassungen werden

wir in

solchen Fällen weiterbelasten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

2. 

Versicherungen

Sollten Sie nicht schon über eine

ausreichende Reiseversicherung verfügen, so empfehlen wir Ihnen unbedingt den

Abschluss der

umfassenden Allianz Rei- seversicherung „Secure Trip Premium“, welche bei

Buchung durch uns abge- schlossen wird. Des Weiteren sollten Sie über eine ausreichende

Reisekranken-/ Reiseunfallversicherung sowie Reisegepäckversicherung verfügen. Auch diese können Sie bei

uns oder Ihrer Buchungsstelle abschliessen. Bitte beachten Sie dazu unsere

entsprechenden Unterlagen.

 

3.  

Haftung

3.1    

Der RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

•  

die gewissenhafte Reisevorbereitung

•  

die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

•  

die

Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen

•  

die ordnungsgemäße

Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleis- tungen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.

3.2     

Der Reiseveranstalter haftet nicht, wenn die Reise durch höhere Gewalt,

Naturkatastrophen, Flugzeugabstürze,

Fluglinienkonkurse oder Terroran- schläge verzögert wird, nicht mehr durchführbar

oder

nur

noch

bedingt durchführbar ist.

3.3     

Die Angaben im Katalog sind ohne Gewähr und Boomerang Reisen behält sich ausdrücklich

Leistungsänderungen aus besonderem Anlass vor.

 

4.  

Beschränkung der Haftung

4.1    

Die Haftung von

Boomerang Reisen ist ausgeschlossen oder beschränkt, so- weit aufgrund

internationaler Übereinkommen oder auf Grundgesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu

erbringenden Leis- tungen anzuwenden sind,

dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

4.2    

Bei ausdrücklich im

Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Er- klärungen als vermittelt

bezeichneten Fremdleistungen ist die vertragliche Haftung ausgeschlossen,

soweit

nicht

Vorsatz

oder

grobe

Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus einem Reisevermittlervertrag

betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit

zum Abschluss einer Versicherung besteht oder

zugesicherte Eigenschaften fehlen. Sofern eine Vermittlung erfolgt ist, wird

daher nur die Haftung für die Vermittlung übernommen, nicht jedoch für die vermittelten

Leistungen selbst.

4.3    

Ein

Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit be- schränkt, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder

auf Grund ge- setzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu

erbringen- den Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen

oder Beschrän- kungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Vorausset- zungen ausgeschlossen ist.

4.4     Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtfüh-

rers

zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrs- gesetzes in Verbindung mit den

Internationalen Abkommen von Warschau, Den

Haag, Guadalajara und der

Montrealer Vereinbarung, soweit die

Ab- kommen jeweils Anwendung finden.

Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von

Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen

Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden

Bestimmungen.

1.1    

Bei der Haftung des Veranstalters sind stets die landestypischen Verhält- nisse in den Zielgebieten, etwa der Transportmittel, zu berücksichtigen. Die Haftung von Boomerang Reisen ist auf den

unmittelbaren Schaden be- schränkt, der einen Minderwert gegenüber der vereinbarten Leistungen darstellt. Eine weitergehende Haftung, wie z. B. für entgangene Ferientage, ist ausgeschlossen.

 

2.   

Gesetzliche Bestimmungen

Im Übrigen gelten die gesetzlichen

Bestimmungen, insbesondere die Vorschrif- ten des Bundesgesetzes über Pauschalreisen.

 

3.  

Reisegarantie

Unser Unternehmen ist Teilnehmer am

Garantiefonds der Schweizer Reisebran- che

und garantiert Ihnen die

Sicherstellung Ihrer im Zusammenhand mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise.

Detail- lierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer

Buchungsstelle oder unter www.garantie- fonds.ch.

 

4.   

Reisebedingungen der im Katalog genannten Veranstalter

Die firmenspezifischen

Reisebedingungen der im Katalog vertretenen Veranstal- ter ergänzen die hier

aufgeführten Reisevereinbarungen. Sollten solche fehlen bzw. vom RV dem Kunden

nicht zur Kenntnis gebracht werden, gelten die Reise- vereinbarungen dieses Katalogs.

 

5.   

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- und Gesundheitsvorschriften

Der

Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- und

Gesundheitsvorschriften)

selbst verantwortlich. Alle Reisenden verpflichten sich, einen den Visa-Vorschrif-

ten entsprechenden, gültigen Reisepass zu besitzen und ausreichend gegen Krankheit, Unfall und Haftpflichtansprüchen versichert zu

sein.

Gegen Boomerang Reisen und deren Leistungsträger können keine Ansprüche gestellt werden, die

aus der

Nichtbeachtung der

voranstehenden Bestimmun- gen herrühren. Betreffend den

Visa-Vorschriften wenden Sie sich an Ihre Bu- chungsstelle oder die

zuständige Botschaft/ Konsulat.

 

6.   

Außergewöhnliche Umstände

Bei schlechtem Wetter- und/oder Straßenbedingungen behält sich der RV

das Recht vor, den Tourenverlauf

kurzfristig zu verändern oder andere, als im Pro- gramm

genannte Fahrzeuge einzusetzen. Der RV haftet nicht für zusätzliche Kos- ten, die den

Reisenden durch die genannten Umstände entstehen.

 

7.   

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner

Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Un- wirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur

Folge.

 

8.   

Reisedokumente/Beanstandungen

Kontrollieren Sie Ihre

Reisedokumente sorgfältig und melden Sie allfällige Un- klarheiten sofort Ihrer

Buchungsstelle. Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, müssen Sie

sofort an Ort und Stelle für Abhilfe besorgt sein. Erfolgt diese nicht oder nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit innert nützlicher

Frist, müssen Sie sich Ihre Beanstandungen unbedingt von der Lokalvertretung/

Leistungsträger schriftlich bestätigen lassen. Falls dies nicht möglich sein

sollte, müssen Sie sich unverzüglich

(z. B. per E-mail

etc.) an Boomerang Reisen oder Ihre Buchungsstelle in der Schweiz

wenden.

 

9.  

Datenschutz

Seit dem 01.09.2023 gilt das

nDSG (neues Datenschutzgesetz). Die

ausführ- lichen Informationen sind unter https://boomerang-reisen.ch/datenschutz

(unterhalb des deutschen Datenschutzhinweises) zu finden.

 

Allfällige Ersatzansprüche sind

Boomerang Reisen innerhalb 4 Wochen nach Be- endigung Ihrer Reise zusammen mit

der Reklamationsbestätigung zu unterbrei- ten. Diese Reise- und Vertragsbedingungen sind gültig bis

Widerruf. Preis- und Programmänderungen bleiben

vorbehalten.

 

Gerichtsstand ist Zürich.

 

Veranstalter: Boomerang Reisen, Zürich (Schweiz)